ePA und Gesetze

Zwischen Hackerangst und Vertrauen: Die Debatte um die elektronische Patientenakte

Bild: Shutterstock

Die Diskussion um die elektronische Patientenakte (ePA) hat durch den Chaos Computer Club (CCC) neue Brisanz erhalten. Mit seiner Kritik an der Sicherheit der ePA stieß der CCC eine Debatte an, die sowohl bei Fachleuten als auch in der Öffentlichkeit Wellen schlug. Kurz darauf folgte eine klare Reaktion von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, der betonte, dass die ePA erst ausgerollt werde, wenn „alle Hackerangriffe technisch unmöglich sind“ (Ärzteblatt). Diese Aussage traf auf gemischte Reaktionen: Sie brachte berechtigte Sicherheitsbedenken in den Fokus, sorgte jedoch auch für Verunsicherung in Patient:innengruppen und öffentlicher Wahrnehmung. Neben technischen Aspekten geht es um Vertrauen, Kommunikation und den Umgang mit Kritik. Die derzeitige Lage zeigt, wie stark all diese Faktoren miteinander verwoben sind.

Was bisher geschah

Der Chaos Computer Club (CCC) kritisierte in einer Stellungnahme grundlegende Sicherheitsprobleme der ePA. Er fordert eine unabhängige Bewertung der Risiken und mehr Transparenz gegenüber Betroffenen (CCC-Stellungnahme). Die gematik reagierte und betonte, dass die vom CCC aufgezeigten Angriffsszenarien zwar theoretisch möglich, praktisch jedoch unwahrscheinlich seien. Sie erklärte außerdem, bereits Maßnahmen zur Behebung dieser Probleme zu entwickeln (gematik-Stellungnahme).

Doch trotz dieser Reaktionen blieb die Unsicherheit groß. Insbesondere Patient:innen fühlten sich unzureichend informiert. Das liegt auch daran, dass wichtige Botschaften, etwa die Stellungnahme der gematik nicht überall dort angekommen sind, wo sie ankommen müssten. Gerade weil diese Seiten und Auftritte gerade in den Patient Communities und auch bei Bürgerinnen und Bürgern nicht so bekannt sind, wie sie es sein könnten oder müssten.

Die aktuelle Lage

Der Rollout der ePA scheint wie geplant Mitte Januar zu starten. Bisher gibt es keine Anzeichen für eine Verschiebung, obwohl einige Experten dies empfohlen hatten. In Patient:innengruppen führt dies zu gemischten Reaktionen: Menschen, die bisher offen für die ePA waren, ziehen nun ein Opt-Out in Betracht. Unsicherheit und ein Mangel an klarer Kommunikation verstärken diesen Trend.

Unser bisheriger Umgang mit der Debatte

Wir haben uns mit Data Saves Lives Deutschland (DSL DE) bisher zurückgehalten und u s nur dann geäußert, wenn wir direkt angesprochen oder gefragt wurden. Es gab bereits vor gut einem Jahr zwei Webinare von DSL DE zur ePA, und seitdem verfolgen wir das Thema kontinuierlich. Als die Zahl der Diskussionen und Informationen jedoch so stark zunahm, dass sie für Laien oft nicht mehr einzuordnen war, haben wir bewusst darauf verzichtet das Thema aufzugreifen. Die ohnehin verwirrende Lage durch weitere Statements oder Aktionen zu verstärken, erschien nicht sinnvoll. Unter dem Motto „Viele Köche verderben den Brei“ war es unser Ziel, in dieser Phase nur gezielt und reaktiv auf Fragen und Bedenken einzugehen. Wir wollten dazu beitragen, Übersichtlichkeit zu bewahren und nicht noch zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen. Was aber wichtig war, ist zu beobachten und zu sehen, wo es schwierig wird. So gesehen, einfach war es nie, aber jetzt ist es an der Zeit, das Thema aus der Position der beobachtenden Perspektive aufzugreifen.

Kommunikation: Wo es hakt

Viele Patient:innen vermissen leicht verständliche und einfach zugängliche Informationen. Viele haben sich auch von den Krankenkassen, die im vergangenen Jahr ein Informationsschreiben an ihre Mitglieder gesendet haben, nicht gut aufgeklärt. Essenzielle Fragen wie:

  • Wie sicher sind meine Daten?

  • Welche Vorteile bringt mir die ePA?

  • Wie wird die ePA im Alltag funktionieren?

  • Wie stelle ich die Sichtbarkeit meiner Daten ein?

  • Wo bekomme ich die ePA?

  • Was passiert mit Angehörigen, die die ePA nicht bedienen können?

blieben unbeantwortet. Hinzu kommt, dass Informationskampagnen bisher vor allem in Großstädten die ePA präsentiert und darüber informiert haben, was verständlich ist, weil man nicht überall sein kann. In dem Fall vielleicht sein müsste, weil es reicht längst nicht. Hier vermittelt sich der Eindruck ländliche Gebiete seien außen vor und das führt zu Ungleichheit.  

Doch es gibt auch positive Ansätze.  Die Modellregion in Franken beispielsweise bietet auf der Website Bürgerinformationen an, versucht, aufzuklären und Bedenken direkt zu adressieren. Hier finden auch immer wieder Veranstaltungen statt, die offen für die Teilnahme von interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist. Solche Projekte sind begrüßenswert, aber für flächendeckendes Vertrauen brauchen wir mehr davon.  

Eine kürzlich veröffentlichte Studie (BMC Health Services Research) zeigt, wie wichtig Transparenz und Nutzer:innen-Einbindung für die Akzeptanz digitaler Gesundheitslösungen sind. Mangelnde Kommunikation beeinträchtigt das Vertrauen erheblich – ein Punkt, der in der ePA-Debatte besonders relevant ist.

Was jetzt helfen kann:

  • Transparente Kommunikation: Offizielle Stellen sollten proaktiv über Sicherheitsmaßnahmen, Zeitpläne und Vorteile informieren.

  • Vertrauen stärken: Begleitende Aufklärungskampagnen müssen alle Bevölkerungsgruppen möglichst früh erreichen, auch in ländlichen Regionen.

  • Sachliche Diskussionen fördern: Experten sollten bedenken, dass ihre Aussagen auch Laien erreichen. Verständliche und lösungsorientierte Beiträge sind entscheidend.

  • Bürger:innen und Patient:innen einbinden: Feedback aus den Modellregionen sollte frühzeitig erhoben und transparent genutzt werden, um Informationslücken zu schließen. Ebenso ist es wichtig, in allen Regionen Angebote, digital und auch analog, zu machen und dafür zu sorgen, dass die öffentliche Diskussion stattfinden kann. Warum nicht umgekehrt denken und von der kleinsten lokalen Ebene in die nächsten größeren Ebenen, regional, überregional etc. arbeiten und so alle, die sich interessieren einbinden?

Vielleicht ist es an der Zeit, anzuerkennen, dass absolute Sicherheit in der digitalen Welt nicht existiert. Damit will ich weder den Datenschutz noch die Datensicherheit in ihrer Wichtigkeit reduzieren. Aber wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir schützen und was wir womöglich auch hier ändern müssen. Das ist klarerweise ein Risiko aber das andere Risiko ist, dass wir Menschen verlieren, Vertrauen verspielen und Chancen vergeben.

Wir brauchen eine Balance zwischen größtmöglicher technischer Sicherheit, klarer Kommunikation und einem ehrlichen Dialog mit den Menschen. Dies erfordert Mut – den Mut, Unsicherheiten transparent zu machen und gemeinsam Wege zu finden, wie Risiken gemanagt werden können. Es bedarf auch besserer Kommunikation und regionaler Ansätze, wie sie in Modellregionen wie Franken bereits erprobt werden. Eine solche Herangehensweise könnte nicht nur das Vertrauen stärken, sondern auch helfen, die ePA als Chance wahrzunehmen.

Birgit Bauer

ePA = gemeinschaftliche Nutzung = maximaler Nutzen oder maximaler Aufwand?

Mark Langgut - Bild privat

Mark Langgut, Bild: privat

Die elektronische Patientenakte kommt. Daran ist nichts mehr zu rütteln. Der Stichtag ist der 15. Januar 2025 und dann gibts die ePA für alle.

Doch was heißt das jetzt? Wie damit umgehen? Fragen über Fragen gibt es jetzt schon und an vielen Stellen gibt es entweder viel Informationsbedarf oder auch Unmut, was die technische Gestaltung der kommenden ePA betrifft.

Daher ist es uns eine große Freude, dass Mark Langguth, ein ausgewiesener Experte in Sachen ePA für uns einen Blogpost geschrieben hat.

Mark Langguth ist freier eHealth-Berater und ePA-Experte.

Austausch zu allen Themen rund um ePA, eRezept und TI unter https://www.ti-community.de/.

Vielen Dank an Mark Langguth vom Team DSL DE

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine versichertengeführte elektronische Akte“ (§ 341 Abs. 1 SGB V).

Oh je, das klingt nach Aufwand und danach, dass nur erfahrene und informierte Patienten ihre ePA führen können und somit auch nur diese in den Genuss einer besseren Versorgung durch besser informierte Ärzte, Apotheker und Therapeuten durch die ePA kommen.

Doch zum Glück ist das nicht so!

Die ePA ist die gemeinschaftliche Akte des Versicherten mit all seinen ihn behandelnden, pflegenden und medizinisch betreuenden Akteuren, also dem eigenen medizinischen Team, wie ÄrztInnen oder PhysiotherapeutInnen.

Nur in der juristischen Formulierung versichertengeführt

Im Gesetz steht zwar, dass die ePA eine versichertengeführte Akte, also eine vom Versicherten selbst verwaltete Akte, sei. Doch das hat allein juristische Gründe und spiegelt nicht das wahre Wesen der ePA wider. Wäre es so, müssten bei jeder ePA bei jedem Zugriff einer Arztpraxis, einer Apotheke oder einer Klinik immer die Versicherten entscheiden, ob sie oder er diesen Zugriff zu diesem Zeitpunkt zulassen möchte. Eine Person müsste über jedes Dokument und jedes Datum, welches in die ePA eingestellt oder aus ihr gelesen werden soll, entscheiden, ob er oder sie dies zu diesem Zeitpunkt für diese Einrichtung gerade möchte. Auch wenn die Person 40°C Fieber hat – oder bewusstlos ist. Es gab am Markt viele rein patientengeführten Akten. Wenig überraschend haben sich diese nicht durchgesetzt.

Nicht arztgeführt

Die ePA ist aber auch keine klassische arztgeführte Akte, denn das hieße, dass ausschließlich Ärzte, Apotheker oder auch Therapeuten über die Inhalte in der ePA entscheiden würden. Damit hätten die Versicherten keine Eingriffs-, Beteiligungs- und Steuerungsmöglichkeit.

Die gemeinschaftliche Akte

Die ePA wurde vielmehr mit dem Gedanken und Ziel konzipiert, einen Nutzen für alle Bürger und Bürgerinnen zu haben, unabhängig davon, ob sie IT-affin sind und unabhängig davon, ob sie sich um ihre Gesundheitsversorgung auch selbst bemühen wollen – oder können. Die ePA soll für alle die Versorgung verbessern, unabhängig davon, ob sie sich an der ePA selbst beteiligen wollen oder können.

Diesen Gedanken weiterspielend, wird die ePA in 2025 von Opt-In auf Opt-Out umgestellt, sodass wirklich alle gesetzlich Versicherten die Vorteile einer ePA haben können, ohne dass er oder sie aktiv werden muss. Wichtig zu wissen ist aber auch, jeder, der keine ePA möchte, muss auch keine haben.  Bei den privat Versicherten entscheidet die jeweilige Versicherung, ob sie ihren Versicherten eine ePA anbietet oder nicht.

Gleichzeitig soll die ePA aber auch die Patientensouveränität stärken, d.h. dass Patienten entscheiden können, nicht müssen, ob eine Arztpraxis zugreifen auf ihre ePA zugreifen darf oder nicht.

Ferner sollen Patienten in ihren Beteiligungsmöglichkeiten unterstützt werden. Sie sollen einfach Einsicht in ihre medizinischen Daten und Dokumente haben und damit auch die Möglichkeit haben, gemäß den von vielen Patientenvertretern geforderten „shared – decision – making“ Prozessen und auch im „Patient Empowerment“, sich selbst aktiv in ihre eigene Versorgung und Behandlung einbringen können.

Schlussendlich sollte die ePA auch die Position der Millionen familiär Betreuenden und Pflegenden verbessern, in dem diese für die betreute Person Einsicht in die medizinischen Dokumente nehmen und selbst dokumentieren können.

Daher wurde die ePA entlang 3 Nutzungsszenarien konzipiert und entwickelt:

Bildquelle: Mark Langguth / langguth.digital

In der neuen „ePA für alle“ sind Ärzte, Therapeuten und Kliniken verpflichtet, die wichtigsten Dokumente wie Laborbefunde, Arzt- und Entlassbriefe immer in die ePA einzuspielen, außer der Patient widerspricht im Einzelfall.  Alle per eRezept verordneten und abgegebenen Medikamente werden automatisch in die ePA in die dortige elektronische Medikationsliste (eML) übertragen. Damit entsteht eine zentrale Übersicht über alle wichtigen medizinischen Dokumente, die PatientInnen während ihrer Behandlung erhalten. Bereits ab Mitte 2025 wird zudem der elektronische Medikationsplan (eMP) folgen. Kurz darauf wird recht bald auch die Patientenkurzakte, eine Art strukturierter Überblick über den medizinischen Zustand einer Person in der ePA folgen.

1. Transparenz und Beteiligungsmöglichkeit

Diesen Fundus an Dokumenten und Daten können Versicherte in ihrer ePA auch selbst einsehen. Ein echter Fortschritt im Bereich der Transparenz für Patienten.

Kopien von Arztbriefen oder Untersuchungsergebnissen müssen nicht mehr extra in den Arztpraxen angefordert werden, sie stehen automatisch in der eigenen ePA bereit. Damit haben Patienten die Möglichkeit, sich selbst einfacher mit ihren Erkrankungen zu befassen. Wer möchte, kann sich über die ePA auch aktiv in die eigene Versorgung einbringen. Beispiele dafür sind z.B. durch die Fotodokumentation einer Wunde oder durch medizinische Tagebücher (Blutdruck-, Migräne-, Schmerztagebuch etc.).

Durch die Option familiären Vertretern Zugriff auf die eigene ePA zu gewähren, wird diese Transparenz und Beteiligungsmöglichkeit auch in den Betreuungssituationen wie die der Eltern von Kindern, der Betreuen des eigenen Partners sowie der eigenen Eltern, ermöglicht.

2. Einfacher digitaler Austausch mit dem Arzt

Dadurch, dass sowohl Patienten als auch ihre Ärzte, ihre Apotheker oder auch ihre Therapeuten, Zugriff auf dieselbe Akte haben, können sie einfach im Arzt-Patienten-Gespräch Dokumente austauschen bzw. auf Dokumente in der ePA verweisen. Der Hinweis eines Patienten auf einen Besuch bei einem anderen Arzt, kann der Arzt beispielsweise zum Anlass nehmen, um nach einem entsprechenden Laborbefund oder Arztbrief in der ePA zu schauen, ohne diesen beim Kollegen umständlich anfragen zu müssen. Aber auch die einfache Einsicht des Arztes in die durch die Patienten selbst bereitgestellten Daten und Dokumente (Wunddokumentation, Schmerztagebuch etc.) vereinfacht den Austausch und ermöglichen Patienten eine aktivere Rolle, die oft gewünscht ist.

3. Verbesserung der Informationslage aller Behandelnden

Patienten müssen nicht aktiv werden, wenn sie das nicht möchten oder können. Auch wenn sich eine Person überhaupt nicht mit seiner eigenen ePA beschäftigt, vielleicht kein Smartphone hat, trägt die ePA zu einer Verbesserung der Informationslage der behandelnden Ärzte, Therapeuten, Apotheken und Pflegenden und somit zu einer potentiell besseren Versorgung bei.

Heute liegen die Daten aus einer Behandlung (Laborwerte, radiologische Aufnahmen, Medikationspläne etc.) jeweils in der lokalen Akte der jeweiligen Einrichtung, wie zum Beispiel eines Krankenhauses. Damit weiß Arzt B nicht, was Arzt A geprüft oder verordnet hat. Therapeut D ist nicht darüber informiert, was Therapeut C gemacht oder Arzt D zum gleichen Sachverhalt bereits festgestellt hatte. In Deutschland ist jede medizinische Einrichtung immer noch ein Informationssilo. Dabei geht es doch einrichtungsübergreifend immer um dieselbe Person. Mit der ePA werden diese Informationssilos nun endlich verknüpft. Damit müssen Ärzte, Therapeuten und Pflegende weniger fragen, weniger suchen und weniger „hinter telefonieren“, sondern können einfach in den Informationsfundus der ePA schauen. Das spart dem medizinischen Personal Zeit für Informationsbeschaffung und verbessert die Informationslage der Mediziner für eine noch bessere Versorgung.

Eben gemeinschaftlich

Man sieht also, die ePA ist auf eine gemeinschaftliche Nutzung durch alle ausgerichtet, die sich im Interesse eines Patienten oder einer Patientin um deren medizinische Versorgung kümmern. Versicherte können sich dabei so viel oder so wenig um die eigene ePA kümmern, wie sie möchten. Es ist möglich, Dritte aus dem Familien- und Freundeskreis hinzuziehen, die hier unterstützen könne. Alle Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Pflegende, die sich um eine Person kümmern, können ebenso die ePA für die Versorgung nutzen, soweit die Person dies zulassen möchte. Gemeinschaftlich eben. Zum Wohle der Patienten und Versicherten.

 

Dieser Artikel ist ein Gastartikel, das heißt, er spiegelt die Meinung und Gedanken des Autoren wieder.

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Ab 1. Januar 2024 gilt: das E-Rezept

Eigentlich gilt es schon seit dem 1. Juli 2023. Das elektronische Rezept oder kurz das E-Rezept.

Es kann von Ärztinnen und Ärzten auf elektronischem Wege ausgestellt und von PatientInnen und Patienten in der Apotheke eingelöst werden. Dafür braucht man die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK die wir Euch unten zeigen.

Bild der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Bildquelle: gematik GmbH

Das E-Rezept “lagert” quasi online in der Telematikinfrastruktur (TI) und wartet auf seine Abholung.

Dazu gibt es auch eine App, die man nutzen kann.

Das ist jetzt sehr grob formuliert, aber so ist der Weg. Eigentlich ganz einfach oder?

Besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente, also auch die passenden Rezepte benötigen, wird es einfacher, weil das eRezept ohne Arztbesuch ausgestellt werden kann. Was aber nicht heißen soll, dass es ab sofort pauschal das Nachfolgerezept gibt, ohne dass man den Arzt oder eine Ärztin regelmäßig sehen sollte. Oder muss. Daher, redet auch mit Euren Ärztinnen und Ärzten über das E-Rezept und informiert Euch. Es ist immer gut im Dialog zu bleiben und gemeinsame Wege und Strategien zu haben.

Bisher war das E-Rezept mehr oder weniger freiwillig, wenngleich es immer die Absicht war, das eRezept für alle einzuführen.

Jetzt ist es soweit: das eRezept für alle gilt ab 1. Januar 2024

Am 4. Dezember meldete die gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) rund 10 Mio. eingelöste eRezepte in Deutschland. (Zur Meldung geht es hier: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-10-million-eingeloeste-e-rezepte)

Eine Hand hält ein Smartphone das zeigt, wo die eRezepte nun lagern, über dem Smartphone sind die Symbole für den Warenkorb, Pillen etc.

Quelle Shutterstock

So gesehen: Das Papierrezept hat ausgedient, dann geht es über die eGK und auf elektronischem Weg.

Ihr könnt das E-Rezept wie folgt einlösen:

  1. durch die eGK, die elektronische Gesundheitskarte kommt mit einer PIN von der Krankenkasse. Die PIN ist allerdings, trotz der Wichtigkeit, die sie für de ePA darstellt, zum Einlösen des e-Rezeptes nicht so wichtig, aber gut aufheben! Die eGK wird in der Apotheke nachdem in der Praxis das Rezept in den Ordner hochgeladen wurde, in das Lesegerät gesteckt und schon kann das Rezept in der Apotheke gelesen und eingelöst werden. Übrigens, die elektronische Gesundheitskarte enthält einen so genannten NFC Chip, das ist ein Chip, der die Verständigung zwischen zwei elektronischen Geräten ermöglicht. Ihr kennt das vielleicht vom Smartphone, wenn Ihr ein neues Smartphone kauft, übertragt Ihr Daten vom alten auf das neue Gerät indem ihr sie aneinander legt. Auch hier sind NFC Chips in Aktion.

  2. Es gibt die App der gematik, die man im Appstore downloaden kann und mit der man das eRezept an die Apotheke senden kann, wo es dann eingelöst wird.

  3. Ohne Papier geht es dann noch nicht, man kann auch einen Ausdruck erhalten, auf dem alle Daten zum Einlösen des eRezeptes vermerkt sind. Das dürfte vor allem denen gut helfen, die technisch wenig versiert sind, kein Smartphone haben oder noch ein wenig warm werden müssen. ;-)

Wichtig ist, es sollte, so die gematik und das Bundesgesundheitsministerium, keiner zurückbleiben, der jetzt nicht sofort die App und die eGK zückt. Ein wichtiger Punkt finden wir, damit die Versorgung sichergestellt ist.

Wir wissen, dass sich bei Euch durchaus noch Fragen auftun könnten, daher haben wir hier einige Links zusammengestellt, über die Ihr Euch weiter informieren könnt.

Es gibt für das E-Rezept eine Website, deren Betreiber die gematik ist, hier findet Ihr den Weg des E-Rezeptes beschrieben: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Die gematik hat auch Infomaterialien entwickelt, die zum Download bereitstehen, vielleicht können Patientenorganisationen diese auch verwenden, schaut euch einfach um:

https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Newsroom/Publikationen/Informationsmaterialien/E-Rezept_Presseinformationen.pdf

Auch das Bundesministerium für Gesundheit bietet zahlreiche Informationen an:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

Dieser Blogbeitrag bleibt offen, wenn wir neue Informationen bekommen oder von Euch Fragen erhalten, die wir für alle klären können, werden wir die Seite aktualisieren.

Auf unserem Instagramkanal gibt es ebenso Informationen:

https://www.instagram.com/data_saves_lives_deutschland/

Weitere Fachinformationen könnt Ihr auf unserer Seite auf LinkedIN finden:

https://www.linkedin.com/company/data-saves-lives-deutschland/

Wir sind gespannt und freuen uns auf den Dialog mit Euch!

Birgit, Team DSL DE

UPDATE:

Bereits in den vergangenen Tagen haben sich hier viele Fragen angesammelt, die wir derzeit listen. Diese Liste wollen wir vervollständigen, daher arbeiten wir derzeit an einem Termin für ein Insta Live, bei dem wir Euch treffen und das Thema E-Rezept mit Euch diskutieren und Eure Fragen. mitnehmen wollen. Die Fragen werden wir Experten geben und die Antworten aufzeichnen und veröffentlichen.

Weitere Details folgen.

Birgit aus der DSL DE Zentrale, 09.01.2024

Die elektronische Patientenakte - ePA kommt! Informationen und Hintergründe!

Es ist beschlossene Sache, die ePA kommt. Für alle.

Damit ist es spätestens jetzt Zeit, sich einmal mit dem Thema auseinander zu setzen und informiert an die Sache heranzugehen.

Uns ist klar, dass dieses gesamte Thema mehr als sperrig ist, dass viele von Euch skeptisch sind und nicht wissen, was jetzt getan werden muss. Dazu gibt es jede Menge Vorurteile oder auch falsche Informationen die geteilt werden.

In diesem Blogpost wollen wir ein wenig für Aufklärung sorgen und Euch helfen, das Thema besser zu verstehen. Wir werden diesen Post offen halten und regelmäßig aktualisieren, Ihr werdet hier eine Sammlung von informativen, sachlich richtigen und guten Links finden, die Euch helfen können, informiert zu entscheiden und etwas mehr über ePA und Digitalisierung im Gesundheitswesen zu wissen.

Quelle: Shutterstock

Wer sich beim Bundesministerium für Gesundheit informieren möchte, der kann das hier tun:

Pressemitteilung des BMG vom 14.12.2023

Bundestag verabschiedet Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen

Aus der Mitteilung: Der Deutsche Bundestag hat heute (14.12.2023) das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in 2./3. Lesung beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-digitalgesetze-pm-14-12-23.html